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Montag, 28. Dezember 2020Gedanken zu den neuen Verordnungen - Teil 2Die Gerechtigkeit wohnt in einer Etage zu der die Justiz keinen Zugang hat, Friedrich Dürrenmatt 1921-1990 ..... weiterlesen
Art. 1 B-VG: Österreich ist eine demokratische Republik. Ihr Recht geht vom Volke aus.
Gesamter Text: https://www.jusline.at/gesetz/b-vg/gesamt
217 A (III). Allgemeine Erklärung der Menschenrechte
Gesamter Text: https://www.un.org/depts/german/menschenrechte/aemr.pdf
Europäische Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten (EMRK) verabschiedet durch den Europarat im September 1949,
in Kraft seit 1953 (in Österreich seit 1958 Bestandteil der Bundesverfassung)!
Art.18 B-VG: Die gesamte staatliche Verwaltung darf nur auf Grund der Gesetze ausgeübt werden!
Gesamter Text: https://www.jusline.at/gesetz/b-vg/paragraf/artikel18
Angelobungsformel für Bundespräsidenten und der Bundesminister:
„Ich gelobe, dass ich die Verfassung und alle Gesetze der Republik getreulich beobachten und meine Pflicht nach bestem Wissen und Gewissen erfüllen werde.“
Angelobungsformel für Nationalratsabgeordnete:
„Sie werden geloben unverbrüchliche Treue der Republik Österreich, stete und volle Beobachtung der Verfassungsgesetze und aller anderen Gesetze und gewissenhafte Erfüllung Ihrer Pflichten.“
Die Angelobungsformel in Österreichs Bundesheer
„Ich gelobe, mein Vaterland, die Republik Österreich, und sein Volk zu schützen und mit der Waffe zu verteidigen. Ich gelobe, den Gesetzen und den gesetzmäßigen Behörden Treue und Gehorsam zu leisten, alle Befehle meiner Vorgesetzten pünktlich und genau zu befolgen und mit allen meinen Kräften der Republik Österreich und dem österreichischen Volke zu dienen.“
Eine Angelobung der österreichischen Beamtenschaft:
„Ich gelobe, dass ich die Gesetze der Republik Österreich befolgen und alle mit meinem Amte verbundenen Pflichten treu und gewissenhaft erfüllen werde.“
Angelobung durch die die Freiwillige Feuerwehr (Der Text des Gelöbnisses variiert zwischen den Bundesländern, ist aber im Wesentlichen):
„Ich gelobe, meine freiwillig übernommenen Pflichten als Feuerwehrmitglied pünktlich und gewissenhaft zu erfüllen, die Anordnungen und Befehle meiner Vorgesetzten zu befolgen, die mir anvertraute Ausrüstung zweckentsprechend zu verwenden und sorgfältig zu behandeln sowie allen Mitgliedern ein guter Kamerad zu sein.“
Gesamter Text: https://www.jusline.at/gesetz/b-vg/gesamt
217 A (III). Allgemeine Erklärung der Menschenrechte
Gesamter Text: https://www.un.org/depts/german/menschenrechte/aemr.pdf
Europäische Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten (EMRK) verabschiedet durch den Europarat im September 1949,
in Kraft seit 1953 (in Österreich seit 1958 Bestandteil der Bundesverfassung)!
Art.18 B-VG: Die gesamte staatliche Verwaltung darf nur auf Grund der Gesetze ausgeübt werden!
Gesamter Text: https://www.jusline.at/gesetz/b-vg/paragraf/artikel18
Angelobungsformel für Bundespräsidenten und der Bundesminister:
„Ich gelobe, dass ich die Verfassung und alle Gesetze der Republik getreulich beobachten und meine Pflicht nach bestem Wissen und Gewissen erfüllen werde.“
Angelobungsformel für Nationalratsabgeordnete:
„Sie werden geloben unverbrüchliche Treue der Republik Österreich, stete und volle Beobachtung der Verfassungsgesetze und aller anderen Gesetze und gewissenhafte Erfüllung Ihrer Pflichten.“
Die Angelobungsformel in Österreichs Bundesheer
„Ich gelobe, mein Vaterland, die Republik Österreich, und sein Volk zu schützen und mit der Waffe zu verteidigen. Ich gelobe, den Gesetzen und den gesetzmäßigen Behörden Treue und Gehorsam zu leisten, alle Befehle meiner Vorgesetzten pünktlich und genau zu befolgen und mit allen meinen Kräften der Republik Österreich und dem österreichischen Volke zu dienen.“
Eine Angelobung der österreichischen Beamtenschaft:
„Ich gelobe, dass ich die Gesetze der Republik Österreich befolgen und alle mit meinem Amte verbundenen Pflichten treu und gewissenhaft erfüllen werde.“
Angelobung durch die die Freiwillige Feuerwehr (Der Text des Gelöbnisses variiert zwischen den Bundesländern, ist aber im Wesentlichen):
„Ich gelobe, meine freiwillig übernommenen Pflichten als Feuerwehrmitglied pünktlich und gewissenhaft zu erfüllen, die Anordnungen und Befehle meiner Vorgesetzten zu befolgen, die mir anvertraute Ausrüstung zweckentsprechend zu verwenden und sorgfältig zu behandeln sowie allen Mitgliedern ein guter Kamerad zu sein.“



