I. Geltung Die Lieferungen, Leistungen und Angebote unseres Unternehmens erfolgen
ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen; entgegenstehende
oder von unseren Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Kunden
erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ausdrücklich ihrer
Geltung zugestimmt. Vertragserfüllungshandlungen unsererseits gelten
insofern nicht als Zustimmung zu von unseren Bedingungen abweichenden
Vertragsbedingungen. Diese Geschäftsbedingungen gelten als
Rahmenvereinbarung auch für alle weiteren Rechtsgeschäfte zwischen den
Vertragsparteien.
II.
Vertragsabschluss
Ein Vertragsangebot eines Kunden bedarf einer Auftragsbestätigung. Auch
das Absenden der vom Kunden bestellten Ware bewirkt den
Vertragsabschluß. Werden an uns Angebote gerichtet, so ist der
Anbietende eine angemessene, mindestens jedoch 8-tägige Frist ab Zugang
des Angebotes daran gebunden.
III. Preis
Alle von uns genannten Preise sind, sofern nicht anderes ausdrücklich
vermerkt ist, exklusive Umsatzsteuer zu verstehen. Sollten sich die
Lohnkosten aufgrund kollektivvertraglicher Regelungen in der Branche
oder innerbetrieblicher Abschlüsse oder sollten sich andere, für die
Kalkulation relevante Kostenstellen oder zur Leistungserstellung
notwendige Kosten wie jene für Materialien, Energie, Transporte,
Fremdarbeiten, Finanzierung etc. verändern, so sind wir berechtigt, die
Preise entsprechend zu erhöhen oder zu ermäßigen. Bei
Verbrauchergeschäften gilt Pkt. III. nicht.
IV.
Zahlungsbedingungen, Verzugszinsen
Mangels gegenteiliger Vereinbarung sind unsere Forderungen Zug um Zug
gegen Übergabe der Ware zu bezahlen bzw. Vorkasse bei eigens für den
Kunden angefertigter Waren. Im Falle des Zahlungsverzuges, auch mit
Teilzahlungen, treten auch allfällige Skontovereinbarungen außer Kraft.
Zahlungen des Kunden gelten erst mit dem Zeitpunkt des Einganges auf
unserem Geschäftskonto als geleistet. Bei Zahlungsverzug des Kunden sind
wir berechtigt, nach unserer Wahl den Ersatz des tatsächlich
entstandenen Schadens oder Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu
begehren. Unser Unternehmen ist berechtigt im Fall des Zahlungsverzuges
des Kunden, ab dem Tag der Übergabe der Ware auch Zinseszinsen zu
verlangen.
V a).Vertragsrücktritt
Bei Annahmeverzug (Pkt. VII.) oder anderen wichtigen Gründen, wie
insbesondere Konkurs des Kunden oder Konkursabweisung mangels Vermögens,
sowie bei Zahlungsverzug des Kunden sind wir zum Rücktritt vom Vertrag
berechtigt, sofern er von beiden Seiten noch nicht zur Gänze erfüllt
ist. Für den Fall des Rücktrittes haben wir bei Verschulden des Kunden
die Wahl, einen pauschalierten Schadenersatz von 15 % des
Bruttorechnungsbetrages oder den Ersatz des tatsächlich entstandenen
Schadens zu begehren. Bei Zahlungsverzug des Kunden sind wir von allen
weiteren Leistungs- und Lieferungsverpflichtungen entbunden und
berechtigt, noch ausstehende Lieferungen oder Leistungen zurückzuhalten
und Vorauszahlungen bzw. Sicherstellungen zu fordern oder nach Setzung
einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten. Tritt der Kunde
- ohne dazu berechtigt zu sein - vom Vertrag zurück oder begehrt er
seine Aufhebung, so haben wir die Wahl, auf die Erfüllung des Vertrages
zu bestehen oder der Aufhebung des Vertrages zuzustimmen; im letzteren
Fall ist der Kunde verpflichtet, nach unserer Wahl einen pauschalierten
Schadenersatz in Höhe von 15% des Bruttorechnungsbetrages oder den
tatsächlich entstandenen Schaden zu bezahlen.
V b).Widerrufsrecht
Wir gewähren unseren Privatkunden (Verbrauchern) eine Rücktrittsfrist
von 14 Tagen. Samstage, Sonn- und Feiertage zählen mit. Die Frist beginnt
mit Übernahme der Ware zu laufen.Die Kosten der Rücksendung gehen zu
Lasten des Kunden, wenn der Preis der zurückgesendeten Ware EUR 40,--
nicht übersteigt oder wenn bei einem höheren Preis der Verbraucher zum
Zeitpunkt seines Widerrufs seine Gegenleistung noch nicht vollständig
erbracht hat. Sollte die Ware unfrei zurückgesendet werden, sind wir
berechtigt, einen entsprechenden Betrag einzubehalten.
Im Falle des Rücktritts findet eine Rückerstattung des Kaufpreises inkl.
Versandkosten nur Zug um Zug gegen Zurückstellung der vom Besteller
erhaltenen Waren statt. Die Ware sollte in ungenütztem und als neu
wiederverkaufsfähigem Zustand und in der Originalverpackung zurück
geschickt werden. Bei Artikeln, die durch Gebrauchsspuren beeinträchtigt
sind, sofern diese nicht durch bestimmungsgemäßen Verbrauch entstanden sind,
wird von uns ein angemessenes Entgelt für die Wertminderung erhoben bzw.
einbehalten. Gleiches gilt, wenn bei Rückgabe der Ware Zubehör oder Teile
fehlen.
VI. Mahn-
und Inkassospesen
Der Vertragspartner (Kunde) verpflichtet sich für den Fall des Verzuges,
die dem Gläubiger entstehenden Mahn- und Inkassospesen, soweit sie zur
zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig sind, zu ersetzen, wobei
er sich im speziellen verpflichtet, maximal die Vergütungen des
eingeschalteten Inkassoinstitutes zu ersetzen, die sich aus der
Verordnung des BMwA über die Höchstsätze der Inkassoinstituten
gebührenden Vergütungen ergeben. Sofern der Gläubiger das Mahnwesen
selbst betreibt, verpflichtet sich der Schuldner, pro erfolgter Mahnung
einen Betrag von € 10,90 sowie für die Evidenzhaltung des
Schuldverhältnisses im Mahnwesen pro Halbjahr einen Betrag von € 3,63 zu
bezahlen.
VII.
Lieferung, Transport, Annahmeverzug
Unsere Verkaufspreise beinhalten keine Kosten für Zustellung, Montage
oder Aufstellung. Auf Wunsch werden jedoch diese Leistungen gegen
gesonderte Bezahlung von uns erbracht bzw. organisiert. Dabei werden für
Transport bzw. Zustellung die tatsächlich aufgewendeten Kosten samt
einem angemessenen Regiekostenaufschlag, mindestens jedoch die am
Auslieferungstag geltenden oder üblichen Fracht- und Fuhrlöhne der
gewählten Transportart in Rechnung gestellt. Montagearbeiten werden nach
Zeitaufwand berechnet, wobei ein branchenüblicher Mannstundensatz als
vereinbart gilt. Der Versand
aller Waren erfolgt grundsätzlich auf Rechnung und Gefahr des Käufers,
dies gilt auch für Rücksendungen. Die Gefahr geht spätestens mit dem
Versand der Ware auf den Käufer über. Rücksendungen sind in jedem Fall
frei Haus zu senden. Eine Transportschadenversicherung wird von uns
nicht abgeschlossen. Hat der Kunde die Ware nicht wie vereinbart übernommen
(Annahmeverzug), sind wir nach erfolgloser Nachfristsetzung berechtigt,
die Ware entweder bei uns einzulagern, wofür wir eine Lagergebühr von
0,1 % des Bruttorechnungsbetrages pro angefangenem Kalendertag in
Rechnung stellen, oder auf Kosten und Gefahr des Kunden bei einem dazu
befugten Gewerbsmanne einzulagern. Gleichzeitig sind wir berechtigt,
entweder auf Vertragserfüllung zu bestehen, oder nach Setzung einer
angemessenen, mindestens 2 Wochen umfassenden Nachfrist vom Vertrag
zurückzutreten und die Ware anderweitig zu verwerten.
VIII. Lieferfrist
Zur Leistungsausführung sind wir erst dann verpflichtet, sobald der
Kunde all seinen Verpflichtungen, die zur Ausführung erforderlich sind,
nachgekommen ist, insbesondere alle technischen und vertraglichen
Einzelheiten, Vorarbeiten und Vorbereitungsmaßnahmen erfüllt hat. Wir
sind berechtigt, die vereinbarten Termine und Lieferfristen um bis zu
einer Woche zu überschreiten. Erst nach Ablauf dieser Frist kann der
Kunde nach Setzung einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag
zurücktreten. Allgemeine Verkaufsbedingungen für den Handel
Unverbindliche Verbandsempfehlung, herausgegeben von der
Wirtschaftskammer Österreich, Sparte Handel, für die ihr zuzurechnenden
Wirtschaftskammer Mitglieder
IX.
Erfüllungsort
Erfüllungsort ist der Sitz unseres Unternehmens in Laxenburg.
X.
Geringfügig e Leistungsänderungen
Handelt es sich nicht um ein Verbrauchergeschäft, gelten geringfügige
oder sonstige für unsere Kunden zumutbare Änderungen unserer Leistungs-
bzw. Lieferverpflichtung vorweg als genehmigt. Dies gilt insbesondere
für durch die Sache bedingte Abweichungen (zB bei Maßen, Farben, Holz-
und Furnierbild, Maserung und Struktur, etc.).
XI.
Schadenersatz
Sämtliche Schadenersatzansprüche sind in Fällen leichter Fahrlässigkeit
ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Personenschäden bzw. bei
Verbrauchergeschäften für Schäden an zur Bearbeitung übernommenen
Sachen. Das Vorliegen von leichter bzw. grober Fahrlässigkeit hat,
sofern es sich nicht um ein Verbrauchergeschäft handelt, der Geschädigte
zu beweisen. Handelt es sich nicht um ein Verbrauchergeschäft, so
beträgt die Verjährungsfrist von Schadenersatzansprüchen drei Jahre ab
Gefahrenübergang. Die in diesen Geschäftsbedingungen enthaltenen oder
sonst vereinbarten Bestimmungen über Schadenersatz gelten auch dann,
wenn der Schadenersatzanspruch neben oder anstelle eines
Gewährleistungsanspruches geltend gemacht wird. Vor Anschluss oder
Transport von EDV-technischen Produkten bzw. vor Installation von
Computerprogrammen ist der Kunde verpflichtet, den auf der
Computeranlage bereits bestehenden Datenbestand ausreichend zu sichern,
andernfalls er für verloren gegangene Daten sowie für alle damit
zusammenhängenden Schäden die Verantwortung zu tragen hat.
XII. Produkthaftung
Regressforderungen im Sinne des § 12 Produkthaftungsgesetzes sind
ausgeschlossen, es sei denn, der Regressberechtigte weist nach, dass der
Fehler in unserer Sphäre verursacht und zumindest grob fahrlässig
verschuldet worden ist.
XIII.
Eigentumsvorbehalt und dessen Geltendmachung
Alle Waren werden von uns unter Eigentumsvorbehalt geliefert und bleiben
bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum. In der Geltendmachung
des Eigentumsvorbehaltes liegt nur dann ein Rücktritt vom Vertrag, wenn
dieser ausdrücklich erklärt wird. Bei Warenrücknahme sind wir
berechtigt, angefallene Transport- und Manipulationsspesen zu
verrechnen. Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware - insbesondere
durch Pfändungen - verpflichtet sich der Kunde, auf unser Eigentum
hinzuweisen und uns unverzüglich zu benachrichtigen. Ist der Kunde
Verbraucher oder kein Unternehmer, zu dessen ordentlichem
Geschäftsbetrieb der Handel mit den von uns erworbenen Waren gehört,
darf er bis zur vollständigen Begleichung der offenen Kaufpreisforderung
über die Vorbehaltsware nicht verfügen, sie insbesondere nicht
verkaufen, verpfänden, verschenken oder verleihen. Der Kunde trägt das
volle Risiko für die Vorbehaltsware, insbesondere für die Gefahr des
Unterganges, des Verlustes oder der Verschlechterung.
XIV.
Forderungsabtretungen
Bei Lieferung unter Eigentumsvorbehalt tritt der Kunde uns schon jetzt
seine Forderungen gegenüber Dritten, soweit diese durch Veräußerung oder
Verarbeitung unserer Waren entstehen, bis zur endgültigen Bezahlung
unserer Forderungen zahlungshalber ab. Der Kunde hat uns auf Verlangen
seine Abnehmer zu nennen und diese rechtzeitig von der Zession zu
verständigen. Die Zession ist in den Geschäftsbüchern, insbesondere in
der offenen Posten – Liste einzutragen und auf Lieferscheinen, Fakturen
etc. dem Abnehmer ersichtlich zu machen. Ist der Kunde mit seinen
Zahlungen uns gegenüber im Verzug, so sind die bei ihm eingehenden
Verkaufserlöse abzusondern und hat der Kunde diese nur in unserem Namen
inne. Allfällige Ansprüche gegen einen Versicherer sind in den Grenzen
des § 15 Versicherungsvertragsgesetz bereits jetzt an uns abgetreten.
Forderungen gegen uns dürfen ohne unsere ausdrückliche Zustimmung nicht
abgetreten werden.
XV.
Zurückbehaltung
Handelt es sich nicht um ein Verbrauchergeschäft, so ist der Kunde bei
gerechtfertigter Reklamation außer in den Fällen der Rückabwicklung
nicht zur Zurückhaltung des gesamten, sondern nur eines angemessenen
Teiles des Bruttorechnungsbetrages berechtigt.
XVI.
Rechtswahl, Gerichtsstand
Es gilt österreichisches Recht. Die Anwendbarkeit des UN-Kaufrechtes
wird ausdrücklich ausgeschlossen. Die Vertragssprache ist Deutsch. Die
Vertragsparteien vereinbaren österreichische, inländische
Gerichtsbarkeit. Handelt es sich nicht um ein Verbrauchergeschäft, ist
zur Entscheidung aller aus diesem Vertrag entstehenden Streitigkeiten
das am Sitz unseres Unternehmens sachlich zuständige Gericht
ausschließlich örtlich zuständig.
XVII. Datenschutz, Adressänderung und Urheberrecht
Der Kunde erteilt seine Zustimmung, dass auch die im Kaufvertrag
mitenthaltenen personenbezogenen Daten in Erfüllung dieses Vertrages von
uns automationsunterstützt gespeichert und verarbeitet werden.
Der Kunde ist verpflichtet, uns Änderungen seiner Wohn- bzw.
Geschäftsadresse bekanntzugeben, solange das vertragsgegenständliche
Rechtsgeschäft nicht beiderseitig vollständig erfüllt ist. Wird die
Mitteilung unterlassen, so gelten Erklärungen auch dann als zugegangen,
falls sie an die zuletzt bekanntgegebene Adresse gesendet werden.
Pläne, Skizzen oder sonstige technische Unterlagen bleiben ebenso wie
Muster, Kataloge, Prospekte, Abbildungen und dergleichen stets unser
geistiges Eigentum; der Kunde erhält daran keine wie immer gearteten
Werknutzungs- oder Verwertungsrechte.